{"id":11,"date":"2011-03-18T20:11:59","date_gmt":"2011-03-18T20:11:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/wordpress\/?page_id=11"},"modified":"2011-12-28T20:20:48","modified_gmt":"2011-12-28T20:20:48","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/?page_id=11","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/Satzung_AmiciO.pdf\" target=\"_blank\">Druckversion der Satzung<\/a> zum Download.<\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<em> <\/em><em><br \/>\n<\/em><br \/>\n(1)<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAmiciO, Verein zur Kinder- und Jugendf\u00f6rderung Oberstimm\u201c, nach erfolgter \u00c4nderung im Vereinsregister, mit dem Zusatz \u201eeingetragener Verein (e.V.)\u201c.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Sitz des Vereins ist Oberstimm.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n<strong> <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Zweck des Vereins ist es, allgemeine Ziele der Kinder- und Jugendhilfe zu f\u00f6rdern, dies insbesondere in Oberstimm.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch<br \/>\n&#8211; die Beschaffung von Mitteln zugunsten des Kindergartens, der Schule und privaten Kinder- und Jugendgruppen in Oberstimm.<br \/>\n&#8211; den Austausch von Informationen und Erfahrungen mit anderen Institutionen.<br \/>\n&#8211; die Organisation und Finanzierung von vereinsinternen Veranstaltungen, Kursen und sonstigem, die der Kinder- und Jugendf\u00f6rderung dienen.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Seine Ziele verfolgt der Verein auf ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Weise im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenverordnung (\u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c, \u00a7\u00a7 51 ff AO).<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<strong><em> <\/em><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong><em> <\/em>(1)<\/strong> Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Vorausgesetzt ist lediglich eine, an den Vereinsvorstand gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Mitgliedschaft wird beendet<br \/>\na) durch Tod,<br \/>\nb) durch Austritt, der nur schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden kann,<br \/>\nc) durch f\u00f6rmliche Ausschlie\u00dfung, die durch den Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann,<br \/>\nd) durch Ausschlie\u00dfung mangels Interesse, die durch den Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden kann, wenn ohne Grund f\u00fcr mindestens zwei Jahre die Beitr\u00e4ge nicht entrichtet worden sind.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bez\u00fcglich des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Organe des Vereins sind<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem<br \/>\nSchriftf\u00fchrer, dem Kassenwart und h\u00f6chstens vier weiteren Mitgliedern des Vereins;<br \/>\nder Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren<br \/>\ngew\u00e4hlt; er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist<br \/>\nzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Kassenwart. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt. F\u00fcr Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als \u20ac 2.500,- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die ordentliche Mitgliederversammlung ist j\u00e4hrlich einmal abzuhalten. Sie beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber<br \/>\na) die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,<br \/>\nb) die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nc) den vom Kassenwart vorzulegenden Jahresabschluss;<br \/>\nd) die Entlastung des Vorstands,<br \/>\ne) die Ausschlie\u00dfung eines Mitglieds,<br \/>\nf) die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte, dem Vorstand bekannte Anschrift des Mitglieds und muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugestellt werden. Der Vorstand schl\u00e4gt die Tagesordnung vor, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt oder ge\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> In der Mitgliederversammlung ist die Vertretung auch bei der Aus\u00fcbung des Stimmrechts zul\u00e4ssig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen und vertretenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand; Wahlen erfolgen jedoch, wenn nicht einstimmig durch Zuruf, schriftlich durch Stimmzettel. Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck ge\u00e4ndert werden, und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden und vertretenen Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungs\u00e4nderungen, die die in \u00a7 2 genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke betreffen, bed\u00fcrfen der Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamts.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> \u00dcber die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift kann jederzeit von den Mitgliedern beim Schriftf\u00fchrer oder Vorstand eingesehen werden. Einwendungen k\u00f6nnen nur innerhalb eines Monats nach der Erstellung erhoben werden.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach, k\u00f6nnen diese Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Jede Mitgliedschaft hat 1 Stimme, unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Familienmitglieder.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Vorstand des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Zu Vorstandsmitgliedern w\u00e4hlbar sind nur Mitglieder des Vereins. Die Wahl erfolgt einzeln; gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen der anwesenden und vertretenen Mitglieder erhalten hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann f\u00fcr die restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger bestellt werden.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens zweimal j\u00e4hrlich zusammentritt und \u00fcber die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von einer Woche durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Von allen Mitgliedern wird f\u00fcr jedes angebrochene Kalenderjahr der Mitgliedschaft ein Mindestbeitrag erhoben. Die H\u00f6he des Mindestbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Vorstand kann in besonderen F\u00e4llen den Beitrag erm\u00e4\u00dfigen oder von der Einziehung von Beitr\u00e4gen absehen.<\/p>\n<p><a href=\"..\/..\/html\/Satzung.html\"><br \/>\n<\/a><strong>\u00a78 Aufl\u00f6sung und Zweck\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden und vertretenen Mitglieder beschlie\u00dfen (siehe \u00a7 5 Abs. 3 der Satzung). Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Marktgemeinde Manching, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke der Kinder- und Jugendf\u00f6rderung im Ortsteil Oberstimm zu verwenden hat.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Druckversion der Satzung zum Download. \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAmiciO, Verein zur Kinder- und Jugendf\u00f6rderung Oberstimm\u201c, nach erfolgter \u00c4nderung im &hellip; <a title=\"Satzung\" class=\"hm-read-more\" href=\"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/?page_id=11\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span>Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":2,"menu_order":8,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-11","page","type-page","status-publish","hentry"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":821,"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11\/revisions\/821"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.amicio-oberstimm.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}